Dienstleistungen und Formulare

Parkanträge 2025

Um die gesamte Verwaltung zu vereinfachen und Ihnen das Antragsprozedere zu erleichtern, gibt es ab 2025

  • ein neues digitales Verwaltungs- und Kontrollsystem ohne Papiertickets.
  • Die Parkgenehmigungen sind ab sofort onlinezu beantragen.

Hier kommen Sie zur Beantragung und werden benutzerfreundlich durch die Antragstellung mit allen für Sie passenden Optionen geführt. Sie erhalten daraufhin innerhalb von 5 Tagen eine Zahlungsaufforderung für die Gebühren. Nach Zahlungseingang wird die Berechtigung für Ihr KFZ-Kennzeichen freigeschaltet.

Durch dieses neue System kann die Kontrolle direkt über das Einlesen des Kennzeichens erfolgen, Sie erhalten also kein Papier-Ticket mehr! Das Kleben von Plastikhüllen oder Vergessen der Kärtchen entfällt somit in Zukunft (außer beim Schranken-Parkplatz P1).

Jede Neuerung bringt auch Unklarheiten - bei Fragen und Sonderfällen wenden Sie sich daher gerne per Mail an office(at)duernstein.gv.at oder rufen Sie an unter 02711/219!

Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Online-Beantragung!

Abfuhrtermine Müll

Hier können Sie folgende Abfuhrtermine herunterladen:

Abfuhrkalender 2024

Abfuhrkalender 2025

Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirk Krems dürfen mit ihrer Berechtigungskarte alle Sammelzentren im Bezirk Krems benützen.
Das neue Übersichtsblatt liefert auf einen Blick alle Sammelzentren mit Adresse und den jeweiligen Öffnungstagen. 

WSZ-Öffnungszeiten 2024

WSZ-Öffnungszeiten 2025
 

Bauanzeige

Hier können Sie das Formular für eine Bauanzeige herunterladen, ausfüllen und entweder per Mail senden, als Fax senden, oder persönlich abgeben.

Formular Bauanzeige §15 der NÖ Bauordnung 2014:

AGWR II (Adressen-, Gebäude- und Wohnungsregister) - Datenblatt (NEUERRICHTUNG)

AGWR II (Adressen-, Gebäude- und Wohnungsregister) - Datenblatt Zu- bzw. Umbaumaßnahme

Baubeginnanzeige, Ansuchen um Fristerstreckung des Baubeginns, Ansuchen um Fristverlängerung für Bauvollendung, Bauführerbestätigung

Mit diesem Formular zeigen Sie den tatsächlichen Beginn der bewilligten Bauarbeiten bei der Baubehörde an.

Anzeige des Baubeginns bzw. des Bauführers
Nach dem Ausfüllen entweder per Mail senden, als Fax, oder persönlich abgeben.   

Ansuchen um Fristerstreckung des Baubeginns

Gemäß § 24 Ab.1 NÖ. Bauordnung 2014 in der derzeit geltenden Fassung erlischt das Recht aus einem Baubewilligungsbescheid, wenn die Ausführung des bewilligten Bauvorhabens nicht binnen 2 Jahren ab dem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides begonnen wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 NÖ. BO 2014 kann der Bauwerber vor Ablauf der Frist um Verlängerung ansuchen. 

Ansuchen um Fristverlängerung für die Bauvollendung

Gemäß § 24. Abs. 5 der NÖ. Bauordnung 2014 kann die Baubehörde, die Frist für die Bauvollendung eines mit Bescheid der Stadtgemeinde Dürnstein bewilligten Vorhabens um 1 Jahr bis 2 Jahre verlängern. 

Bauführerbestätigung gemäß § 30 Abs. 2 Zif. 3 der NÖ. Bauordnung 2014

Ansuchen um Bauplatzerklärung

Bemessung der Wasseranschlussabgabe und Änderungsanzeige

Dieser Erhebungsbogen dient der korrekten Bemessung der Wasseranschlussabgabe bzw. zur Anzeige von Veränderungen, die an oder auf der angeschlossenen Liegenschaft vorgenommen werden und eine Änderung der Berechnungsgrundlage für die ausgeschriebenen Wasserversorgungsabgaben oder Wassergebühren nach sich ziehen. 

Friedhof Anträge

Mit diesen Formularen können Sie sämtliche Anträge stellen, die Friedhofsangelegenheiten betreffen.

Antrag auf Übertragung einer Grabstelle

Antrag auf Zuweisung einer Grabstelle

Verzichtserklärung für eine Grabstelle

Anzeige Grabdenkmal

 

Ausfüllen und entweder per Mail senden, als Fax senden, oder persönlich abgeben.

Heizkostenzuschuss 2024/25

Hier finden Sie den Antrag auf Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses 2024/2025 ,die Allgemeine Richtlinien und die Erläuterungen zu den Richtlinien (Stand 1. Jänner 2025) zum Download.
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden SIe auch unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html .

Heurigenanmeldung

Als Heurigenwirt können Sie hier die Word-Formulare für die Heurigenanmeldung herunterladen, ausfüllen und danach

- persönlich mit der ausgefüllten Anmeldung am Stadtamt vorbeikommen und bar bezahlen
  HIER : Formular Heurigenanmeldung BARZAHLUNG

oder

- diese per Mail an die Stadtgemeinde Dürnstein senden. Die Bestätigung für die Heurigenanmeldung samt Zahlschein erhalten Sie dann per Mail zugestellt. Bitte überweisen Sie die im Formular angeführten Gebühren umgehend und verwenden Sie dafür ausschließlich den von uns zugesandten Zahlschein. Sie erleichtern uns damit die Zuordnung Ihrer Zahlung. Herzlichen Dank!
HIER: Formular Heurigenanmeldung mit ZAHLSCHEIN

Rechtsvorschrift für NÖ Buschenschankgesetz in der aktuell geltenden Fassung.

          

Hundeabgaben/Hunderegistrierung

NÖ Hundehaltegesetz:

Mit Beschluss des NÖ Landtages vom 07. Juli 2022 wurde das NÖ Hundehaltegesetz geändert . Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, ergeben sich ab 01. Juni 2023 wesentliche Änderungen für die Hundehaltung.
Bitte beachten Sie dazu folgendes Infoblatt:

INFOBLATT ÄNDERUNGEN ZUM NÖ HUNDEHALTEGESETZ geltend ab 01.Juni 2023  

Sachkundenachweis für Hundehaltung ganz einfach online absolvieren - HIER geht es zur Anmeldung

 

Für das Halten von Hunden in der Stadtgemeinde Dürnstein ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.

Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr an die Stadtgemeinde Dürnstein zu entrichten. Hierzu bekommen Sie jährlich von der Gemeinde eine Aufforderung.

Tritt die Voraussetzung für das Entstehen der Abgabepflicht jedoch erst nach dem 30. November eines Kalenderjahres ein, so ist für dieses Kalenderjahr keine Hundeabgabe zu entrichten.

Hundeabgaben:

  • Hundemarke                                     €   2,64
  • Hundeabgabe für Nutzhunde           €   6,50
  • Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial    €   65,00
  • Hundeabgabe                                  €  18,00
  • Hundeabgabe für 2. Hund               €  29,00
  • Hundeabgabe für 3. Hund               €  43,50

Hunderegistrierung:

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung hat durch einen Tierarzt zu erfolgen und ist vom Hundehalter zu veranlassen. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Dem Hund wird dabei ein etwa reiskorngroßer Mikrochip auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist injiziert. Durch die Kennzeichnung sollen herrenlos aufgefundene Hunde leichter ihrem Besitzer zugeführt werden können. Die Kennzeichnung des Hundes hat spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls noch vor der ersten Weitergabe zu erfolgen. Zusätzlich zur Kennzeichnung ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund behördlich registrieren zu lassen. Diese Meldung hat innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe des Hundes zu erfolgen. Mit der Mikrochip - Kennzeichnung ist der Tierarzt zu beauftragen. Achtung! Die Mikrochip - Kennzeichnung ersetzt nicht die nach dem NÖ Hundeabgabengesetz vorgesehene Kennzeichnung mittels Hundemarke - auch die Entrichtung der jährlichen Hundeabgabe bleibt wie bisher aufrecht.

Formulare:

Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice des Gemeindeamtes persönlich abgeben bzw. ausfüllen, oder Sie nutzen das zuständige Formular, senden uns dies per Mail und bekommen dann die Hundemarke per Post zugesandt.

Formular Hundeanmeldung

Formular Hundeanmeldung mit erhöhtem Gefährdungspotential

Formular Hundeabmeldung

Formular "Meldung für die Registrierung eines Hundes in der Heimtierdatenbank"

Jugend:karte NÖ

Für alle niederösterreichischen Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren gibt es die kostenlose JUGEND:KARTE NÖ, sowohl in physischer wie auch in digitaler Form.

VORTEILE der kostenlosen 1424 JUGEND:KARTE NÖ:

* Persönlicher Altersnachweis im Sinne des NÖ Jugendgesetzes

* Zahlreiche Ermäßigungen bei Partnern in ganz Österreich

* Infos über Jugendangebote in Niederösterreich

* Zahlreiche Gewinnspiele und Gutscheine

* Europaweite Vorteile in Kooperation mit der European Youth Card

Der Weg zur JUGEND:KARTE NÖ - einfach und unbürokratisch durch die Serviceleistung der Gemeinde:

Das Antragsformular steht unter www.jugendinfo-noe.at/downloads/ zum Download zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss gemeinsam mit einem aktuellen Passfoto sowie einer Kopie eines Dokumentes (Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde) in der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.

Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 3-4 Wochen wird die JUGEND:KARTE NÖ von den Mitarbeitern der Jugend:info NÖ an die Antragsteller versandt.

Nähere Infos finden Sie auch unter www.jugendinfo-noe.at

Kleinkindgruppe Anmeldeformular

Bitte finden Sie hier das Anmeldeformular für die Kleinkindgruppe.
 

Klima-Ticket VOR-Region

Mit dem Schnupperticket vom Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) soll die Benutzung des öffentlichen Verkehrs mittels Bus und Bahn angeregt werden.

Auch für 2024/25 stehen zwei dieser Verkehrsverbund-Jahreskarten in unserer Gemeinde zur Verfügung. Das VOR KlimaTicket MetropolRegion („Schnupperticket“) kann von Bürgern und Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde kostenlos für bis zu drei aufeinanderfolgende Tage - jedoch nur für  ein Wochenende pro Monat - entliehen werden.

Die Reservierung kann telefonisch unter 02711 / 219, per Mail unter office(at)duernstein.gv.at oder persönlich beim Bürgerservice der Gemeinde erfolgen.

Nutzungsbedingungen im Detail

Plakat Schnupperticket

Meldezettel

Meldezettel zum Ausdrucken und Ausfüllen 

Wichtige Informationen zum Meldewesen finden Sie auch HIER

Mülltonnen

Mit diesem Erhebungsblattkönnen Sie beim zuständigen Gemeindeverband Krems Mülltonnen bestellen oder eine Änderung vornehmen.

Für einen bloßen Austausch kontaktieren Sie bitte direkt den GV unter 02734/32 333 - 13.

NÖ Wohnbonus

Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.

Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:

a) 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz (in Niederösterreich) hat

b) 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz (in Niederösterreich) haben

Die Förderhöhe beträgt, je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, 80 Euro bis 200 Euro.

AntragstellerInnen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Antragstellung
Der Antrag kann bis 15. Dezember 2024 gestellt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Antrag einzureichen:

  1. Online-Antrag
    Über den Online-Ratgeber des Landes NÖ gelangen Sie direkt zum Antrag.
  2. Papierantragsformular
    Alternativ kann der Antrag auch per Post oder E-Mail eingereicht werden:
    • E-Mail: wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at
    • Postadresse:
      Amt der NÖ Landesregierung
      Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
      Landhausplatz 1
      3109 St. Pölten

Antragsformular NÖ Wohnbonus.pdf herunterladen (0.23 MB)

NÖ Wohnbonus - Beiblatt[1].pdf herunterladen (0.09 MB)

Rückfragen 
Nähere Informationen finden sie auf der offiziellen NÖ Wohnbonus Seite.  Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Hotline des NÖ Wohnbonus unter 02742/9005-15970 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum NÖ Wohnbonus finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html .